Letzte Aktualisierung: 11.04.2025

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters, die dem Linienbeförderungsvertrag beigefügt sind, sind ein wesentlicher Bestandteil des Linienverkehrsabkommens. Mit der Unterzeichnung des Linehaul-Transportvertrags bestätigen die Parteien, dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Terminologie

Die folgenden Definitionen gelten für alle diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Versand: eine Ladung von Waren, die von einem Ort zum anderen geschickt werden und aus einem oder mehreren Artikeln bestehen (als Versandelement).
  • Palette: Eine Palette, die leicht gestapelt werden kann (mit einer flachen Oberfläche, sodass eine weitere Palette darauf gestellt werden kann), im Gegensatz zu einer nicht stapelbaren Palette, die aufgrund der Form, des Inhalts oder der Verpackung oder der darin befindlichen Waren nicht gestapelt werden kann.
  • Logistikdienstleister: ein vom Dienstleister ausgewähltes Unternehmen, das Logistikdienstleistungen anbietet oder diese innerhalb seines Netzwerks beauftragt (z. B. ein Spediteur, ein Kurierunternehmen, ein Spediteur und andere).
  • Logistikdienst: eine Dienstleistung, die unter anderem Versand, Transport, Lieferung, Lagerung, Erfüllung und andere Dienstleistungen umfasst, die vom Dienstleister angeboten (aber nicht direkt erbracht) werden.
  • Werktag: täglich außer an Samstagen, Sonntagen, nationalen Feiertagen und Feiertagen in den Ländern der Abholung, des Transports oder der Zustellung der Sendung,
  • Linehaul-Transportvertrag: vertragliche Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden.
  • CMR: Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (Genf, 19. Mai 1956).

  1. ALLGEMEINE REGELN DER SCHIFFFAHRT
  1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass verpackte Waren über eine geeignete Außen- und Innenverpackung verfügen müssen, die der Art der transportierten Gegenstände entspricht. Die Verpackung muss dem Gewicht und dem Inhalt der Sendung angemessen sein und für den sicheren Transport und die sichere Handhabung in den Logistikzentren der Logistikdienstleister oder ihrer Partner konzipiert sein. Der Logistikdienstleister behält sich das Recht vor, die abgeholte Sendung zurückzugeben oder ihre Abholung vollständig abzulehnen, wenn die Artikel nicht ordnungsgemäß verpackt sind, und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle damit verbundenen Kosten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Schäden und Verluste, die durch unsachgemäß verpackte Artikel entstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Versicherungsanspruch abgelehnt werden kann, wenn die Sendung als gefährlich eingestuft wird und möglicherweise andere Sendungen während des Transports beschädigt werden könnten.
  1. Weder der Dienstleister noch der Logistikdienstleister bieten spezielle Dienstleistungen für den Umgang mit Artikeln an, die als zerbrechlich oder zerbrechlich gekennzeichnet sind oder eine sorgfältige Behandlung erfordern. Solche Etiketten können aufgrund der automatisierten Bearbeitung von Sendungen während des Transportprozesses ignoriert werden.
  1. Die Standardverpackung für Sendungen ohne Paletten ist eine Pappschachtel, die aus zwei oder mehr Kartonschichten besteht. Die Kartons müssen sicher verschlossen, mit Klebeband versehen und, falls erforderlich, mit Folie umwickelt sein. Jede alternative Verpackung wird auf Risiko des Kunden verwendet und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zerrissene, beschädigte oder unbeabsichtigte Löcher aufweisende Kartons dürfen nicht verwendet werden. Eine angemessene Verpackung muss Eigenschaften wie Sturzfestigkeit aus einer Höhe von einem (1) Meter aufweisen. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Schäden an der Verpackung während des Transports. Taschen, Koffer und Reisetaschen sind als Verpackungsarten nicht zulässig.
  1. Wenn der gewählte Servicetyp den Transport von Fracht oder Waren auf Paletten ermöglicht, muss der Kunde die Waren auf der Palette verpacken, lagern und sichern. Die Waren müssen auf der Palette befestigt und mit Plastikfolie umwickelt werden, wobei darauf zu achten ist, dass sie in Breite oder Länge die Oberfläche der Palette nicht überschreiten. Kunststoff, Kartons oder Holzpaletten können verwendet werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass beschädigte Paletten nicht verwendet werden sollten, und der Dienstleister hat das Recht, das Laden solcher Paletten zu verweigern. Bei der Bestellung der Logistikdienstleistung nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das bestellte Gesamtgewicht und die bestellten Abmessungen sowohl die Palette als auch die Ladung/Waren beinhalten. Paletten können nicht zurückgegeben werden, und der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Paletten vor dem Laden und nach dem Entladen.
  1. Vor der geplanten Abholung muss der Kunde sicherstellen, dass alle alten Etiketten oder Adressinformationen, die an den Artikeln angebracht sind, entfernt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das richtige Etikett mit allen erforderlichen Informationen auf dem entsprechenden Artikel der Sendung angebracht wird. Diese Verantwortung besteht auch in Fällen, in denen der Logistikdienstleister das Etikett generiert. Darüber hinaus muss der Kunde vom Fahrer einen Abholnachweis erhalten, aus dem hervorgeht, dass der autorisierte Logistikdienstleister die Sendung zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit abgeholt hat. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, im Falle von Problemen Beschwerden oder Reklamationen ohne Vorlage des Abholnachweises zu prüfen.
  1. Bei Servicetypen, für die Versandetiketten erforderlich sind, muss jeder Artikel der Sendung in einem Stück, ausgestattet mit einem einzigen Etikett, an den Fahrer des ausgewählten Logistikdienstleisters übergeben werden. Wenn der Kunde plant, mehrere Artikel zu versenden, muss die genaue Menge bei der Bestellung des Logistikdienstes angegeben werden. Wenn der Fahrer des ausgewählten Logistikdienstleisters mehr Artikel als bestellt abholt, entstehen dem Logistikdienstleister oder dem Dienstleister keine Verpflichtungen.
  1. Die Kapazität des Transportfahrzeugs ist begrenzt und kann aufgrund gesetzlicher und technischer Beschränkungen nicht überschritten werden. Der Kunde erkennt an und wird darüber informiert, dass das gewählte Transportmittel nur eine bestimmte Warenmenge transportieren kann. Die maximale Transportkapazität wird durch Indikatoren wie maximale Anzahl von Paletten und maximales Gewicht definiert.
  1. Der Kunde erkennt an, dass sich der Logistikdienstleister das Recht vorbehält, eine Sendung aus Sicherheits-, Zoll- oder anderen regulatorischen Gründen ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu überprüfen, und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der Logistikdienstleister kann auch verpflichtet sein, eine Röntgenuntersuchung einer Sendung durchzuführen, und der Kunde verzichtet hiermit auf mögliche Schadensersatzansprüche oder Verzögerungen, die sich aus der Überprüfung ergeben.